FliG
Nach oben
Unsere Schule
Schulleitung
Lehrer
Schüler
Eltern
Schulförderverein
Archiv
Impressum
Links

Fremdsprachenlernen in der Grundschule

"Frühes Fremdsprachenlernen ist eine Chance für die Kinder und ein Schlüssel für die Zukunft." (Annette Schavan)

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das einen verbindlichen Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1 in der Grundschule und an allen Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule einführt und für alle Schularten ein durchgehendes Fremdsprachenkonzept für alle Klassenstufen entwickelt. Auch die Förderschulen sind in das Konzept einbezogen.

Eckpunkte der Konzeption im Überblick

Flächendeckende Einführung im Schuljahr 2003/04 in Klasse 1
Alle Kinder, die nach dem Grundschulbildungsplan unterrichtet werden, erhalten Fremdsprachenunterricht, sowie ein Teil der Kinder, die nach dem Bildungsplan der Förderschule unterrichtet werden.
Der Fremdsprachenunterricht umfasst die Klassenstufen 1 bis 4 (Pflichtunterricht).
Fremdsprachen: Englisch / Französisch.
Nach dem Grundsatz 1 Schule = 1 Fremdsprache.
Altersgemäßer, grundschulspezifischer Unterricht.
Erweiterung der. Stundentafeln um 8 Stunden.
Lehrpläne für alle Jahrgangsstufen. Anfangsunterricht (Klassen 1 und 2), Klassenstufen 3 und 4.
Leistungsfeststellung mit Noten in den Klassenstufen 3 und 4 wie in den übrigen Fächern, aber ohne Auswirkung auf die Versetzung und den Übergang in die weiterführenden Schulen.
Gewährleistung von Anschlüssen beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Referat 42 (GHS) - Infostelle Fremdsprachen in der Grundschule