Fremdsprachenlernen in der Grundschule
"Frühes Fremdsprachenlernen ist eine Chance für die Kinder und ein
Schlüssel für die Zukunft." (Annette Schavan)

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das
einen verbindlichen Fremdsprachenunterricht ab Klasse 1 in der Grundschule und
an allen Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule einführt und für alle
Schularten ein durchgehendes Fremdsprachenkonzept für alle Klassenstufen
entwickelt. Auch die Förderschulen sind in das Konzept einbezogen.
Eckpunkte der Konzeption im Überblick
 | Flächendeckende Einführung im Schuljahr
2003/04 in Klasse 1 |
 | Alle Kinder, die nach dem
Grundschulbildungsplan unterrichtet werden, erhalten
Fremdsprachenunterricht, sowie ein Teil der Kinder, die nach dem
Bildungsplan der Förderschule unterrichtet werden. |
 | Der Fremdsprachenunterricht umfasst die
Klassenstufen 1 bis 4 (Pflichtunterricht). |
 | Fremdsprachen: Englisch / Französisch. |
 | Nach dem Grundsatz 1 Schule = 1 Fremdsprache. |
 | Altersgemäßer, grundschulspezifischer
Unterricht. |
 | Erweiterung der. Stundentafeln um 8 Stunden. |
 | Lehrpläne für alle Jahrgangsstufen.
Anfangsunterricht (Klassen 1 und 2), Klassenstufen 3 und 4. |
 | Leistungsfeststellung mit Noten in den
Klassenstufen 3 und 4 wie in den übrigen Fächern, aber ohne Auswirkung auf
die Versetzung und den Übergang in die weiterführenden Schulen. |
 | Gewährleistung von Anschlüssen beim
Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten. |