Häufige Fragen zur Werkrealschule
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Wann wird die Werkrealschule eingeführt?

Die Werkrealschule wird mit dem Schuljahr 2010/2011 beginnend mit den Klassen 5 bis 8 eingeführt und zwar an den Standorten, deren Einrichtungsanträge genehmigt werden konnten. Inhaltlich passen sich aber zu diesem Zeitpunkt auch alle anderen Hauptschulen dem neuen Konzept an. Die ersten Schülerinnen und Schüler der Werkrealschule werden damit am Ende des Schuljahres 2012/2013 die Mittlere Reife erwerben können.

Was ändert sich in der Grundschule am Übergangsverfahren?

Es bleibt wie bisher. Die Empfehlung lautet Werkrealschule/Hauptschule, Realschule oder Gymnasium.

Ist der Werkrealschulabschluss dem der Realschule gleichgestellt?

Ja, beide Abschlüsse sind gleichwertig.

Besteht eine Bindung an Schulbezirke?

Nein, es sei denn, der Schulträger (Stadt oder Gemeinde) legt einen Schulbezirk fest. Diese Festlegung tritt spätestens am 31. Juli 2016 außer Kraft. Von einer Hauptschule kann auch dann auf eine Werkrealschule gewechselt werden, wenn der Schulträger für sie einen Schulbezirk festgelegt hat.

Können Werkrealschulen Ganztagsschulen werden?

Ja, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen (beispielsweise: pädagogisches Konzept, Mittagessen, Ganztagsangebote an vier Tagen in der Woche).

Werden Hauptschulen geschlossen?

Gegen den Willen des Schulträgers wird keine Hauptschule geschlossen.

Wann findet die Abschlussprüfung statt?

Die Abschlussprüfung zum Erwerb der Mittleren Reife findet nach Klasse 10 statt. Nach Klasse 9 kann die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt werden.

Wie heißen die zweistündigen Wahlpflichtfächer in Klasse 8 und 9?

Sie heißen: "Natur und Technik", "Wirtschaft und Informationstechnik" und "Gesundheit und Soziales."

Werden die Wahlpflichtfächer inhaltlich mit der Ausrichtung der zweijährigen Berufsfachschule abgestimmt?

Ja, "Natur und Technik" mit der gewerblich-technischen Berufsfachschule, "Wirtschaft und Informationstechnik" mit der kaufmännischen Berufsfachschule und "Gesundheit und Soziales" mit der Berufsfachschule Ernährung und Gesundheit.

Werden bisherige Standortschulen mit freiwilligem 10. Schuljahr Werkrealschulen?

Einzügige Hauptschulen mit bestehendem freiwilligem zehntem Schuljahr können unter Anpassung an das neue Konzept auf Antrag Werkrealschule werden, wenn eine Mindestschülerzahl von derzeit 16 Schülerinnen und Schüler erreicht wird.

Gibt es für die Werkrealschule einen anderen Bildungsplan als für die Hauptschule?

Nein, da ein Wechsel am Ende jeder Klassenstufe möglich sein muss, gilt der Bildungsplan der Werkrealschulen auch für die Hauptschulen.

Erhalten Lehrkräfte Hilfen für den Unterricht in der Werkrealschule?

Ja, es werden Multiplikatoren für die Wahlpflichtfächer ausgebildet sowie für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und die Fächerverbünde "Welt-Zeit-Gesellschaft" (WZG) und "Musik-Sport-Gestalten" (MSG). Diese Multiplikatoren bilden auf regionaler Ebene Lehrkräfte fort. Für die beruflichen Schulen finden ebenfalls Lehrerfortbildungen zur Einführung des Kooperationsmodells statt.

Kann eine Hauptschule auch noch nach dem Schuljahr 2010/2011 Werkrealschule werden?

Ja, auf Antrag des Schulträgers, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wer trägt die Kosten für die Schülerbeförderung?

Die Kostenerstattung richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises. Die Kreise regeln in eigener Zuständigkeit, ob die Schüler der Werkrealschule hinsichtlich des Eigenanteils wie Hauptschüler oder wie Realschüler behandelt werden.

Welche Kriterien gelten für den Übergang von Klasse 9 nach Klasse 10?

Einen Notendurchschnitt von 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und dem besuchten Wahlpflichtfach (dabei darf keine dieser Noten schlechter als ausreichend sein). Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kann die Klassenkonferenz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme beschließen.

Ist ein Wechsel von der Werkrealschule auf die Realschule möglich?

Es gelten, wie bisher, die allgemeinen für einen Wechsel zwischen den Schularten gültigen Regelungen ("Multilaterale Versetzungsordnung").

Welche Voraussetzungen müssen für die Einrichtung einer Werkrealschule erfüllt sein?

Die Werkrealschule muss mindestens zweizügig geführt werden können.

Warum können grundsätzlich nur mindestens zweizügige Hauptschulen zu Werkrealschulen werden?

Die Zweizügigkeit ist im Schulgesetz verankert (vgl. § 6 Abs. 2 SchG). Sie ist die Basis für die Umsetzung der Werkrealschule vor Ort. Nur durch eine sinnvolle Schulgröße entstehen arbeitsfähige, effektive und zukunftssichere Einheiten, die ein differenziertes und qualitatives Bildungsangebot sicherstellen können.

 

Quelle: Infodienst Schulleitung Nummer 145, Februar 2010

www.kultusportal-bw.de und www.qualitaetsoffensive-bildung.de/