Die ordentliche Mitgliedersammlung (MV) findet einmal im Jahr statt,
spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Unter Bekanntgabe der Tagesordnung sind alle Mitglieder spätestens zwei
Wochen vorher schriftlich oder durch das Amtsblatt der Gemeinde Lauterbach
„Bürger und Gemeinde" und die Lokalpresse einzuladen. Änderungen
der Tagesordnung und Anträge sind bis spätestens eine Woche vor der
Sitzung beim Vorstand einzureichen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen
werden, wenn die Belange des Vereins dies erfordern.
Der Vorstand muss eine MV einberufen, wenn mindestens 25 % der Mitglieder
dies verlangen; es sollen dabei die Gründe angegeben werden.
Die außerordentliche MV hat die gleichen Rechte und Aufgaben wie die
ordentliche MV.
Der/Die Versammlungsleiter(-in) ist die/der erste Vorsitzende: im
Verhinderungsfall die/der zweite Vorsitzende: ist auch sie/er verhindert,
wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte eine(-n) Versammlungsleiter
(-in).
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Aufgaben der MV:
Entgegennahme der Rechenschaftsberichte
Wahl des Vorstandes
Wahl der Kassenprüfer (-innen)
Genehmigung der Jahresrechnung
Entlastung des Vorstandes
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
Beschlussfassung zur Satzung des Vereins
Beschlussfassung über Auflösung des Vereins
Über Beschlüsse der MV ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom/von
der Schriftführer (-in) und vom/von der Versammlungsleiter (-in) zu
unterzeichnen ist.
Bei Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit, bei Auflösung des Vereins
eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Sonstige
Beschlüsse der MV und des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst
(Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen).
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder per
Akklamation. Wenn eines der anwesenden Mitglieder dies verlangt, muss geheim
abgestimmt werden.