Schulordnung
Nach oben
Aktuelles
Schulleitung
Lehrer
Schüler
Eltern
Schulförderverein
Archiv
Impressum
Links

                                                                                  <zuletzt geändert im Oktober 2011>

Hausordnung

Wie bei jeder Gemeinschaft sind auch in der Schule für das Zusammenleben Regeln erforderlich. Sie dienen der Sicherheit jedes einzelnen und sind auch die Voraussetzung, dass die Schule ihrer Aufgabe gerecht werden kann. Die Einhaltung dieser Ordnung fordert zwar gegenseitige Rücksichtnahme, bewirkt aber, dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen können.

1.       Verhaltensweisen der Schüler

1.1.     Die Schüler verhalten sich im Schulgebäude (zum Schulgebäude gehört auch die Pausenhalle) so, dass sie niemanden stören oder gefährden. Rennen, Lärmen und Raufen sind untersagt.

1.2.     Die Schüler sind angehalten, das Schulhaus und seine Einrichtung schonend zu behandeln.

1.3.     Schüler dürfen ohne Auftrag keine Einrichtungen oder Geräte der Schule bedienen, zum Beispiel Heizung, elektrische Anlagen und dergleichen.

1.4.     In die Schule dürfen nur solche Gegenstände mitgebracht werden, die für den Unterricht benötigt werden. Das Mitbringen von Wertsachen (Uhren, Schmuck, Geld, Handys) geschieht auf eigene Gefahr. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge oder ähnliches gehören nicht in die Schule.

    Bitte beachten: Handys und ähnliche digitale Geräte müssen während der Schulzeit (Unterricht und Pausen) abgeschaltet in der Schultasche verstaut bleiben.

1.5.     Gefundene Gegenstände werden bei der Hausmeisterin abgegeben.

1.6.     Die Regeln der Schulhofordnung sind zu beachten!

 

2.       Schulweg und Unterrichtsbeginn beziehungsweise –ende

2.1.     Die Schüler nehmen den kürzesten beziehungsweise sichersten Weg zur und von der Schule. Aus versicherungstechnischen Gründen darf dieser  nicht verlassen werden.

2.2.     Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen, sind umgehend dem Klassenlehrer oder der Schulleitung zu melden.

2.3.     Die Schüler kommen pünktlich zum Unterricht. Bis zum Unterrichtsbeginn warten sie vor dem Schulhaus.

2.4.     „Auswärtige“ Schüler halten sich in unumgänglichen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht im zugewiesenen Aufenthaltsraum oder im Pausenhof auf. Für Schüler, die Hohlstunden haben, steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.

2.5.     Nach dem Unterrichtsende verlassen die Schüler umgehend das Schulhaus.

 

3.      Das Klassenzimmer

3.1.    Die Klassenzimmer der Grundschule dürfen vor dem Läuten betreten werden.

3.2.    Nach dem Läutezeichen begeben sich die Schüler auf ihren Platz, legen Bücher und Hefte für die folgende Stunde bereit und verlassen das Zimmer ohne triftigen Grund nicht wieder.

3.3.    Mäntel und Jacken gehören aus Hygienegründen nicht ins Klassenzimmer; für sie sind die Kleiderhaken vor den Zimmern vorgesehen.

3.4.    Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein Lehrer im Klassenzimmer ist, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung oder das Sekretariat.

3.5.    Papierabfälle, Getränketüten und anderes gehören in die dafür bereitgestellten Papierkörbe bzw. Müllcontainer.

3.6.    Während des Unterrichts wird nicht „gevespert“. Offene Getränke dürfen nicht mit ins Klassenzimmer genommen werden.

3.7.    Jede Klasse verlässt den Unterrichtsraum in einem ordentlichen Zustand, die letzte stuhlt auf und achtet auf hochgezogene Jalousien.

3.8.    Die Lehrkraft verlässt als letzte das Zimmer und schließt die Fenster und die Tür.

3.9.    Schäden und Unfälle sind sofort dem Klassenlehrer oder der Schulleitung zu melden.

 

4.        Pausen

4.1.    In den kleinen und großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof oder in die Pausenhalle, es sei denn, der Klassen- oder Fachlehrer beaufsichtigt die Klasse oder eine einzelne Gruppe (nicht möglich am AUFSICHT-Tag).

4.2.    Beim Klingelzeichen stellen sich die Schüler auf und gehen geordnet, ohne zu drängeln, in ihre Unterrichtsräume.

 

5.       Sonstiges

5.1.   Turn- und Schwimmhalle dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft betreten werden.

5.2.    Ist ein Schüler krank oder kann aus sonstigen Gründen den Unterricht nicht besuchen, muss dies von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 2 Tagen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.

5.3.    Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss rechtzeitig und schriftlich vom Erziehungsberechtigten gestellt werden.

5.4.   In der Pausenhalle ist das Ballspielen nicht erlaubt.

5.5.    Für die Wiedergutmachung von Personen- und Sachschäden – auch an Lehr- und Lernmitteln -, die von Schülern verursacht werden, sind die betreffenden Schüler und deren Erziehungsberechtigte verantwortlich.

Die Schulleitung

 

Schulhofordnung

1)     Der Schulhof dient den Schülern als Aufenthaltsort während der Unterrichtspausen; außerdem kann im Schulhof Sportunterricht erteilt werden

2)     Die Schüler dürfen während der Pausen und Hohlstunden den Schulhof nicht verlassen. Dringende Besorgungen während der Pausen dürfen die Schüler nur mit Erlaubnis einer/eines Lehrerin/Lehrers erledigen. Eine schriftliche Notiz der Erziehungsberechtigten ist der/dem Lehrerin/Lehrer vorzulegen.

3)     Während der Schulzeiten ist das Fahren mit Fahrrädern und Mofas auf dem Schulgelände verboten.

Schüler, die mit dem Fahrrad oder Mofa zum Unterricht kommen, müssen das Fahrzeug über den Schulhof schieben und dieses unverzüglich beim Fahrradständer abstellen.

4)  Die Pausenaufsicht wird durch Lehrkräfte und Hausmeister geführt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird der Aufsichtsplan neu erstellt.

5)  Die Schüler sind anzuhalten, das Schulgelände stets sauber zu halten. Alle Schüler helfen mit, die Ordnung im Schulhof zu wahren.

6)     Rauchen, Alkoholkonsum und Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

7)     Die Schüler verhalten sich in den Pausen so, dass sie niemanden belästigen, gefährden oder schädigen.

Verboten sind:

-         das Werfen mit Schneebällen,

-         das Anlegen von Eisbahnen,

-         das Mitbringen gefährlicher Gegenstände,

-         das Hantieren an Fahrzeugen,

-         Der Aufenthalt vor den Fenstern des Physiksaales und des Werkraumes, wenn darin Unterricht stattfindet.

8)   Als Schule mit Sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt ist das Ballspielen mit Softbällen im gesamten Schulhof erlaubt.

    Ausnahme: Das Fußballspielen ist nur entlang des Zaunes in der Pausenhallenecke erlaubt.

                                                                  Die Schulleitung