<zuletzt geändert im Oktober 2011>
Hausordnung
Wie bei jeder Gemeinschaft sind auch in der Schule für
das Zusammenleben Regeln erforderlich. Sie dienen der Sicherheit jedes
einzelnen und sind auch die Voraussetzung, dass die Schule ihrer Aufgabe
gerecht werden kann. Die Einhaltung dieser Ordnung fordert zwar gegenseitige
Rücksichtnahme, bewirkt aber, dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen
können.
1.
Verhaltensweisen der Schüler
1.1.
Die Schüler verhalten sich im Schulgebäude (zum Schulgebäude gehört
auch die Pausenhalle) so, dass sie niemanden stören oder gefährden. Rennen,
Lärmen und Raufen sind untersagt.
1.2.
Die Schüler sind angehalten, das Schulhaus und seine Einrichtung
schonend zu behandeln.
1.3.
Schüler dürfen ohne Auftrag keine Einrichtungen oder Geräte der
Schule bedienen, zum Beispiel Heizung, elektrische Anlagen und dergleichen.
1.4.
In die Schule dürfen nur solche Gegenstände mitgebracht werden, die
für den Unterricht benötigt werden. Das Mitbringen von Wertsachen
(Uhren, Schmuck, Geld, Handys) geschieht auf eigene Gefahr. Gefährliche
Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge oder ähnliches gehören nicht in die
Schule.
Bitte beachten: Handys und ähnliche digitale Geräte müssen während der Schulzeit
(Unterricht und Pausen) abgeschaltet in der Schultasche verstaut bleiben.
1.5.
Gefundene Gegenstände werden bei der Hausmeisterin abgegeben.
1.6.
Die Regeln der Schulhofordnung sind zu beachten!
2.
Schulweg und Unterrichtsbeginn beziehungsweise –ende
2.1.
Die Schüler nehmen den kürzesten beziehungsweise sichersten
Weg zur und von der Schule. Aus versicherungstechnischen Gründen darf dieser
nicht verlassen werden.
2.2.
Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen, sind umgehend dem
Klassenlehrer oder der Schulleitung zu melden.
2.3.
Die Schüler kommen pünktlich zum Unterricht. Bis zum
Unterrichtsbeginn warten sie vor dem Schulhaus.
2.4.
„Auswärtige“ Schüler
halten sich in unumgänglichen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht im
zugewiesenen Aufenthaltsraum oder im Pausenhof auf. Für Schüler, die
Hohlstunden haben, steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.
2.5.
Nach dem Unterrichtsende verlassen die Schüler umgehend das Schulhaus.
3. Das Klassenzimmer
3.1.
Die Klassenzimmer der Grundschule dürfen vor dem Läuten betreten werden.
3.2.
Nach dem Läutezeichen begeben sich die Schüler auf ihren Platz, legen
Bücher und Hefte für die folgende Stunde bereit und verlassen das Zimmer
ohne triftigen Grund nicht wieder.
3.3.
Mäntel und Jacken gehören aus Hygienegründen nicht ins
Klassenzimmer; für sie sind die Kleiderhaken vor den Zimmern vorgesehen.
3.4.
Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch kein Lehrer
im Klassenzimmer ist, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung oder das Sekretariat.
3.5.
Papierabfälle, Getränketüten und anderes gehören in die dafür
bereitgestellten Papierkörbe bzw. Müllcontainer.
3.6.
Während des Unterrichts wird nicht „gevespert“. Offene Getränke
dürfen nicht mit ins Klassenzimmer genommen werden.
3.7.
Jede Klasse verlässt den Unterrichtsraum in einem ordentlichen
Zustand, die letzte stuhlt auf und achtet auf hochgezogene Jalousien.
3.8.
Die Lehrkraft verlässt als letzte das Zimmer und schließt die Fenster
und die Tür.
3.9.
Schäden und Unfälle sind sofort dem Klassenlehrer oder der
Schulleitung zu melden.
4.
Pausen
4.1.
In den kleinen und großen Pausen verlassen alle Schüler das
Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof oder in die Pausenhalle, es
sei denn, der Klassen- oder Fachlehrer beaufsichtigt die Klasse oder eine
einzelne Gruppe (nicht möglich am
AUFSICHT-Tag).
4.2.
Beim Klingelzeichen stellen sich die Schüler auf und gehen geordnet,
ohne zu drängeln, in ihre Unterrichtsräume.
5.
Sonstiges
5.1.
Turn- und Schwimmhalle dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft
betreten werden.
5.2.
Ist ein Schüler krank oder kann aus sonstigen Gründen den Unterricht
nicht besuchen, muss dies von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 2 Tagen
schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
5.3.
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders
begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss rechtzeitig und
schriftlich vom Erziehungsberechtigten gestellt werden.
5.4.
In der Pausenhalle ist das
Ballspielen nicht erlaubt.
5.5.
Für die Wiedergutmachung von Personen- und Sachschäden – auch an
Lehr- und Lernmitteln -, die von Schülern verursacht werden, sind die
betreffenden Schüler und deren Erziehungsberechtigte verantwortlich.
Die Schulleitung
Schulhofordnung
1)
Der Schulhof dient den Schülern als Aufenthaltsort während der
Unterrichtspausen; außerdem kann im Schulhof Sportunterricht erteilt werden
2)
Die Schüler dürfen während der Pausen und Hohlstunden den Schulhof
nicht verlassen. Dringende Besorgungen während der Pausen dürfen die
Schüler nur mit Erlaubnis einer/eines Lehrerin/Lehrers erledigen. Eine
schriftliche Notiz der Erziehungsberechtigten ist der/dem Lehrerin/Lehrer
vorzulegen.
3)
Während der Schulzeiten ist das Fahren mit Fahrrädern und Mofas auf
dem Schulgelände verboten.
Schüler, die mit dem
Fahrrad oder Mofa zum Unterricht kommen, müssen das Fahrzeug über den
Schulhof schieben und dieses unverzüglich beim Fahrradständer abstellen.
4)
Die
Pausenaufsicht wird durch Lehrkräfte und Hausmeister geführt. Zu Beginn eines
jeden Schuljahres wird der Aufsichtsplan neu erstellt.
5)
Die
Schüler sind anzuhalten, das Schulgelände stets sauber zu halten. Alle Schüler
helfen mit, die Ordnung im Schulhof zu wahren.
6)
Rauchen, Alkoholkonsum und Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände
verboten.
7)
Die Schüler verhalten sich in den Pausen so, dass sie niemanden
belästigen, gefährden oder schädigen.
Verboten
sind:
-
das Werfen mit Schneebällen,
-
das Anlegen von Eisbahnen,
-
das Mitbringen gefährlicher Gegenstände,
-
das Hantieren an Fahrzeugen,
-
Der Aufenthalt vor den Fenstern des Physiksaales und des
Werkraumes, wenn darin Unterricht stattfindet.
8) Als Schule mit Sport- und
bewegungserzieherischem Schwerpunkt ist das Ballspielen mit Softbällen im
gesamten Schulhof erlaubt.
Ausnahme: Das
Fußballspielen ist nur entlang des Zaunes in der Pausenhallenecke erlaubt.
Die Schulleitung