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Erstellung der Grundschulempfehlung für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten 2012

 

HINWEIS / NEUERUNG zum Schuljahr 2011/12: 

Die grün-rote Landesregierung hat die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft. Der Elternwille alleine entscheidet über die weiterführende Schulart. Das Kind kann zu gegebenen Terminen an der weiterführenden Schule der Wahl angemeldet werden. Die bisherigen Aufnahmeprüfungen entfallen. Auf Elternwunsch kann eine Beratungslehrkraft eingeschaltet werden.

 

bis Fr, 17.02.2012 (spätestens)

Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule (Klassenlehrer/in) mit den Eltern der Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 über jeweils beabsichtigte Schullaufbahn

Hinweis: Elternsprechtag am Mi, 08. Februar 2012

bis Die, 28.02.2012 (spätestens)

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung

Hinweis: Klassenkonferenz Klasse 4 am Mi, 25. Januar 2012

bis Do, 01.03.2012 (spätestens) Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4

Hinweis: Ausgabe der Halbjahresinformationen am Fr, 03. Februar 2012

spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Mitteilung dieser Entscheidung an die Grundschule.

Hinweis: Eltern-Rückmeldung bis Fr. 10. Februar 2012

Mi, 28. März und Do, 29. März 2012 Anmeldung der Schüler und Schülerinnen für die weiterführenden Schulen entsprechend der Grundschulempfehlung
31.03. bis 15.04.2012

OSTERFERIEN

bis Do, 03.05.2012

Besonderes Beratungsverfahren: Durchführung der Elternberatung und ggfs. Testuntersuchungen durch den Beratungslehrer 

bis Do, 10.05.2012 Anmeldung der Schüler und Schülerinnen, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bei den weiterführenden Schulen
 

 Quelle:  Kultus und Unterricht Nr. 21 vom 01. Dezember 2011